ORTHO &CO ist spezialisiert auf die konservative und operative Behandlung von Knieerkrankungen und -verletzungen. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der gelenkerhaltenden und rekonstruktiven Therapie – insbesondere bei komplexen Befunden.
Selbstverständlich haben Sie als gesetzlich Versicherter auch die Möglichkeit bei uns einen Termin während der regulären Kassenärztlichen Sprechstunde zu vereinbaren. In dieser erhalten Sie dann alle Leistungen, die Gegenstand der gesetzlichen Krankenversicherung sind.
Viele Patient:innen kommen jedoch aufgrund der hier vorhandenen sehr hohen Spezialisierung zu uns,
um eine fundierte Zweit- oder Drittmeinung einzuholen – etwa nach bereits erfolgten Operationen oder Behandlungen an anderer Stelle. In solchen Fällen ist eine besonders gründliche Untersuchung und Bewertung der Vorgeschichte erforderlich: Wir nehmen uns Zeit, um Ihre Beschwerden klinisch zu beurteilen und vorhandene Befunde wie OP-Berichte, Arztbriefe oder bildgebende Diagnostik (z. B. MRT, Röntgen) detailliert zu analysieren.
Da dieser erweiterte diagnostische und beratende Aufwand über das Maß einer regulären kassenärztlichen Sprechstunde hinausgeht, bieten wir hierfür unsere Kniespezialsprechstunde für gesetzlich- und berufsgenossenschaftlich versicherte Patienten als Selbstzahlerleistung an.
Bitte sprechen Sie uns an, wenn wir Ihnen hierfür einen gesonderten Termin anbieten sollen. Alle Leistungen und Kosten (siehe auch unten), die über die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung hinausgehen, werden vorab transparent mit Ihnen besprochen. Es erfolgt keine unversicherte Behandlung ohne Ihr ausdrückliches Einverständnis.
Die Spezialsprechstunde umfasst:
- Eine ausführliche Anamnese und körperliche Untersuchung
- Strukturierte Sichtung und Bewertung Ihrer vorhandenen Unterlagen
- Individuelle Beratung zu möglichen Therapie- oder Operationsoptionen
Abrechnung & Kostenüberblick:
Die Abrechnung dieser spezialisierten ärztlichen Leistung erfolgt für Sie als gesetzlich versicherte:r Patient:in (GKV) nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).
Das bedeutet für Sie als Patient:in:
- Zweitmeinung: 95 Euro
- Dritt- bis Fünftmeinung mit erhöhtem Zeitaufwand: 140 Euro
- Technische Zusatzleistungen wie z. B. Röntgen, Ultraschall und oder Infiltrationen, sofern nötig, werden nach medizinischer Indikation zusätzlich separat nach GOÄ berechnet.
Die Abrechnung erfolgt direkt im Anschluss an den Termin in der Praxis.
Alternativ ist eine postalische Rechnung über unseren Abrechnungsdienstleister (dgpar) möglich – mit einem Bearbeitungsaufschlag von 5 €.
Hinweis zu Operationen:
Sollte eine Operation notwendig werden, so entstehen Ihnen KEINE weiteren Kosten. Die Abrechnung erfolgt in diesem Fall direkt mit Ihrer Krankenkasse.